Behandlungskosten

Je nach Krankenversicherung des Patienten können die Kosten der osteopathischen Behandlung voll von den Kassen übernommen werden, bezuschusst werden oder sind ganz vom Patienten selbst zu tragen. Der Heilpraktiker ist verpflichtet, einen sogenannten Behandlungsvertrag mit dem Patienten abzuschließen. In diesem wird auch geregelt, dass der Patient für die Kosten der Behandlung aufkommt und diese dann ggf. von seiner Krankenkasse erstattet oder bezuschusst bekommt. Es wird empfohlen, dies vor Beginn der Behandlung mit der Krankenkasse zu klären.

Privatpatienten

Die meisten Privaten Krankenkassen erstatten im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker die Kosten der osteopathischen Behandlung ganz oder teilweise. In unserer Praxis wird mit Patienten der privaten Krankenkassen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, der GebüH, abgerechnet. D.h., sie bekommen nach erfolgter Behandlung eine Rechnung nach GebüH ausgestellt, welche sie bei ihrer Kasse zur Erstattung einreichen können.

Private Zusatzversicherungen

In der Regel gilt, dass viele private Zusatzversicherungen im Rahmen der Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen für die Kosten der osteopathischen Behandlung ganz oder teilweise aufkommen. In unserer Praxis wird mit Patienten der Zusatzversicherungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, der GebüH, abgerechnet. D.h., sie bekommen nach erfolgter Behandlung eine Rechnung nach GebüH ausgestellt, welche sie bei ihrer Kasse zur Erstattung oder Kostenbeteiligung einreichen können.

Beihilfepatienten

In NRW erstattet die Beihilfe in der Regel die Kosten der osteoathischen Behandlung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Hier gibt es Unterschiede bei Versicherten der Landesbeihilfe, Bundesbeihilfe und der Postbeihilfe. Bitte teilen Sie uns vor der ersten Behandlung mit, welcher Gebührensatz angewendet werden soll, damit wir die Rechnung entsprechend ausstellen können.

Versicherte Gesetzlicher Krankenkassen

Mit Patienten der gesetzlichen Kassen wird vor der Behandlung ein fester Behandlungssatz vereinbart. So weiß der Patient vorab, auf welche Kosten er sich einstellen kann. Derzeit bezuschussen viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten der osteopathischen Behandlung.
In unserer Praxis arbeiten Heilpraktiker, die als leistungserbringende Therapeuten bei teilnehmenden Krankenkassen registriert sind und so die anteilige Kostenübernahme bei diesen Kassen von unserer Seite prinzipiell ermöglichen. Bitte klären Sie die Erstattungsfähigkeit vor der Behandlung mit Ihrem Therapeuten ab.

Für gesetzlich Versicherte der folgenden gesetzlichen Kassen ist z.B. eine Kostenbeteiligung für die Behandlungskosten möglich (Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit - Versicherte mögen sich bitte bezüglich der Modalitäten an ihre Kasse wenden und die Erstattungsfähigkeit vor der Behandlung absprechen).

Link zur hpO-Liste gesetzlicher Kassen, die Osteopathie bezuschussen: Krankenkassen Liste mit Osteopathiebezuschussung